Rechtliche Übersicht USA

Sobald die ACRON ein Objekt gefunden hat, welches sämtliche Kriterien für ein erfolgreiches ACRON Investment erfüllt, wird eine "ACRON 'Objekt' L.P." gegründet, die das Objekt erwirbt.

Limited Partnership

Bei der Limited Partnership handelt es sich um eine Personengesellschaft nach US−Recht. Es existiert ein General Partner, der mit seinem gesamten Vermögen haftet. Daneben gibt es die Limited Partner, die nur mit ihrer Einlage haften. Der Investor unterzeichnet die Beitrittserklärung (subscription agreement) und bringt die Einlage ein. Sobald der General Partner diese angenommen hat, wird der Investor zum Limited Partner, also zum Gesellschafter. Der Limited Partner haftet – wie der Aktionär bei einer Aktienbeteiligung – "ausschliesslich" mit seiner Kapitaleinlage; es besteht darüber hinaus kein weiteres Haftungsrisiko. Bürgschaften oder ähnliche sonstige Verpflichtungen des Investors sind nicht erforderlich und werden auch nicht eingegangen. Eine Haftung besteht auch dann nicht, wenn seine Einlage durch Ausschüttung vollständig zurückgeführt ist.

Ausschüttungen

Der Limited Partner ist an der Gesellschaft und somit mittelbar am Objekt beteiligt und erhält den auf seinen Anteil entfallenden Ausschüttungsbetrag. Dieser setzt sich aus dem Gewinn nach Steuern und den Abschreibungen abzüglich der zu leistenden Darlehenstilgung ("Ausschüttung") zusammen. Sämtliche Ausschüttungen werden auf dem Kapitalkonto des Investors als Rückzahlung des Eigenkapitals oder als Gewinnausschüttung gebucht.

ACRON Gesellschaft als General Partner

Die Rolle des General Partners wird von einer ACRON Gesellschaft übernommen. Zumeist sind dies Gesellschaften in Form einer Limited Liability Company (LLC), also einer Kapitalgesellschaft. In den USA ist es zulässig und nicht unüblich, dass als persönlich haftender Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft und eben keine natürliche Person – wie dies in der Schweiz vorgeschrieben ist – eingesetzt ist. Durch die Einschaltung einer LLC wird der Rückgriff auf die ACRON (USA) L.P. für Gesellschaftsgläubiger ausgeschlossen. Damit kann sichergestellt werden, dass mögliche Probleme mit einer Objektgesellschaft keinerlei Auswirkungen auf die weiteren, daneben bestehenden Objektgesellschaften hervorrufen. Einziger Sinn und Zweck der ACRON 'Objekt' L.P. ist das Haben und Halten des Objekts, damit eine möglichst hohe Rendite für den Investor erzielt wird.

Finanzierung des Objekts

Das Objekt sowie die Erwerbsnebenkosten werden durch eine Mischung von dem durch die Investoren eingebrachten Eigenkapital und Fremdkapital, das von einer amerikanischen Bank stammt, finanziert. Bei dem Fremddarlehen handelt es sich um ein so genanntes Non-Recourse Loan, bei dem als Sicherheit für den Kreditgeber nur die Immobilie selbst haftet. Der Investor hat also keine sonstigen Sicherheiten wie beispielsweise Bürgschaften oder ähnliches zu erbringen.

Individuelle Lösungen für anspruchsvolle Investoren

Die ACRON bietet auf die besonderen Investorenbelange abgestellte und individuell ausgestaltete rechtliche Investitionsstrategien und Beteiligungsformen für ihre Investoren an. So hat die ACRON beispielsweise in der Vergangenheit Konstruktionen entwickelt, wonach sich mehrere Investoren zu wiederum einer Gesellschaft zusammenschlossen, die dann als einzelne Gesellschaft Investor einer "ACRON 'Objekt' L.P." wurde. Dies macht insbesondere bei Familien, die gemeinsam investieren wollen, Sinn, insbesondere unter dem Aspekt der Erbschaftssteuer.

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