Rechtliche Übersicht SchweizSobald die ACRON eine Liegenschaft gefunden hat, die sämtliche Kriterien für ein erfolgreiches ACRON Investment erfüllt, wird eine "ACRON HELVETIA 'Objekt' Immobilien AG" gegründet. Diese in Form der Aktiengesellschaft strukturierte Gesellschaft erwirbt die Liegenschaft. Einziger Zweck der Gesellschaft ist das Haben und Halten dieser Immobilie. Der Erwerb weiterer Immobilien oder sonstige geschäftliche Tätigkeiten sind nicht vorgesehen. Aktiengesellschaft als Mantel des InvestmentsDie Aktiengesellschaft dient als Mantel für das Investment. Bei einer Aktiengesellschaft ist die Haftung des Investors grundsätzlich ausgeschlossen. Sämtliche rechtlichen Verpflichtungen werden von der Gesellschaft eingegangen, die mit dem einbezahlten Aktienkapital handelt. Die Liegenschaft sowie die Erwerbsnebenkosten werden durch eine Mischung von Eigen- und Fremdkapital finanziert. Der Investor erbringt sein Eigenkapital in Höhe der Zeichnungssumme und erhält als Gegenwert die gezeichnete Menge an Aktien. Das Fremdkapital zur restlichen Finanzierung des Objekterwerbs stammt von einer Bank. Der Investor wird mit Zeichnung der Aktien und Zahlung des Zeichnungsbetrages Aktionär der Gesellschaft und erhält damit alle Mitgliedschaftsrechte. Die Aktien werden nach Vollplatzierung eingebucht und stehen dem Investor in seinem persönlichen Wertpapierdepot zur Verfügung. Investorenschutz (Escrow-Account)Für den besonderen Schutz der Investoren wird eine Bank oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingeschaltet und damit beauftragt, die zweckentsprechende Verwendung der Zeichnungsbeträge sicherzustellen. Zentrale Pflicht der Bank oder Wirtschaftsprüfungsstelle ist zu überwachen, dass der durch den Investor einbezahlte Zeichnungsbetrag erst dann an die Gesellschaft weitergeleitet wird, wenn der Investor Eigentum an den Aktien erlangt hat. Jährliche Ausschüttung an die AktionäreDie Ausschüttungen der Gesellschaft erfolgen jährlich und setzen sich zusammen aus der Auszahlung einer Dividende (steuerbar) und der Nennwertreduktion der Aktien, die für die Aktionäre grundsätzlich steuerfrei ist. Bei der Nennwertreduktion (auch Kapitalherabsetzung genannt) wird der Nennwert jeder Aktie der Gesellschaft herabgesetzt und der Differenzbetrag an den Aktionär ausgeschüttet. Das Vermögen des Aktionärs in Form seines Anteils an der Gesellschaft bleibt hierdurch, wirtschaftlich betrachtet, unverändert. Das Verfahren der Nennwertreduktion ist in der Schweiz üblich und nicht zuletzt wegen der steuerlichen Vorteile äusserst beliebt. Die Liquidität für die Ausschüttungen resultiert aus den Mieteinnahmen des Objekts. Beendigung der GesamtinvestitionDie Aktionäre bestimmen die Beendigung einer Gesamtinvestition. Es gibt grundsätzlich zwei Auflösungsmöglichkeiten: Zum einen die Veräusserung der Liegenschaft und anschliessende Liquidation der Beteiligungsgesellschaft, und zum anderen die Veräusserung aller Aktien der Gesellschaft. Welche der aufgezeigten Wege beschritten wird, wird gemeinsam mit den Investoren zum entsprechenden Zeitpunkt beraten und beschlossen.
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