Konzept Schweiz
Mit ihrem innovativen Anlagekonzept ist die ACRON Gruppe seit 20 Jahren im Immobilieninvestmentbereich in der Schweiz tätig. Für ihre Investoren initiiert die ACRON steuerlich äusserst attraktive Immobilienbeteiligungen. Sie investiert in Büro-, Retail- und Logistikimmobilien sowie in Hotels mit hoher Standortqualität in den wachsenden Wirtschaftsregionen der Schweiz. Pro Immobilie gründet sie eine eigene ACRON Immobilienaktiengesellschaft, die den Zweck hat die Immobilien zu erwerben und zu bewirtschaften. Die Immobilienaktiengesellschaften sind als Publikumsgesellschaften oder Private Placement (Qualified Investment Fund / QIF) aufgestellt. Investoren können mit der Zeichnung eines Beteiligungspakets Immobilienaktionäre in interessanten Schweizer Investitionsregionen werden. Sie erhalten überdurchschnittliche Ausschüttungen, die steuerlich äusserst attraktiv sind.
Anlagekonzept der ACRON HELVETIA−Reihe
- Die Immobilienaktiengesellschaften, die ACRON als Beteiligung aufstellt, sind geschlossene Immobilieninvestments. Das Eigenkapital der Gesellschaft wird unter den Anlegern platziert. Sobald sämtliche Aktienanteile an die Anleger verteilt sind, gilt das Investment als "geschlossen".
- Die ACRON investiert in Büro-, Retail- und Logistikimmobilien sowie in Hotels mit hoher Standortattraktivität.
- Sie konzentriert sich in der Schweiz auf Liegenschaften mit einem Investitionsvolumen bis zu CHF 200 Millionen.
- Diese Immobilien sind neu oder neuwertig (maximal drei Jahre alt).
- Sobald eine Liegenschaft gefunden wurde, die alle Kriterien eines erfolgreichen ACRON Investments erfüllt, wird eine "ACRON HELVETIA 'Objekt' Immobilien AG" gegründet.
- Diese Aktiengesellschaft hat den Zweck, die Immobilie zu kaufen und zu halten. Eine Zweckänderung bei Private Placement Gesellschaften ist nur mit Zustimmung der Aktionärsmehrheit möglich.
Vorteile für Investoren
- Die Risikobeurteilung ist für den Investor jederzeit möglich, da jedes Investment völlig transparent dargestellt wird.
- Die Rendite beträgt jährlich durchschnittlich 6,5 Prozent. Sie variiert je nach Investment.
- Steuerlich attraktive Ausschüttung: Das innovative ACRON Anlagekonzept ermöglicht grösstenteils steuerfreie Ausschüttungen, aus einer Kombination aus Nennwertreduktion und der Auszahlung einer Dividenden pro Aktie.
- Der Anleger haftet nicht, weil er statt in Personengesellschaften in eine Aktiengesellschaft investiert.
- Geringe Verwaltungskosten.
- Lange Mietlaufzeiten mit Mietern mit hoher Bonität.
Nennwertreduktion
Die Nennwertreduktion ist in der Schweiz äusserst beliebt. Diese Methode ermöglicht der Gesellschaft die Ausschüttung liquider Mittel, die über eine reine Dividendenausschüttung nicht möglich wäre. Das Vermögen des Aktionärs bleibt unverändert und wird von der Nennwertreduktion nicht beeinflusst.
Bei der Nennwertreduktion wird der Nennwert auch Nominalwert der jeweiligen ACRON HELVETIA Aktie um einen bestimmten Betrag herabgesetzt. Dieser Differenzbetrag dient für Ausschüttungen, wird an den Aktionär bar ausbezahlt und ist für ihn steuerfrei. Rechtlich ist diese Ausschüttungsform als Kapitalrückzahlung anzusehen. Der bis zum Erreichen der vollen Ausschüttungssumme verbleibende Teil wird in Form einer Dividende pro Aktie ausgezahlt. Diese hat der Aktionär bei seiner persönlichen Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Die Zahl der Aktien bleibt bei der Nennwertreduktion unverändert, das heisst alle Gesellschafter nehmen an der nominalen Kapitalherabsetzung gleich teil. Zum Zweiten wird der über den Nominalbetrag hinausgehende innere Wert der Aktie (also insbesondere der Wert der Immobilie und etwaige stille Reserven) durch die Nennwertreduktion nicht angetastet die diesbezügliche Substanz bleibt erhalten.
Merkmale der Nennwertreduktion
- Ausschüttungen sind für Aktionäre einer ACRON HELVETIA Immobilien AG steuerfrei.
- Das Vermögen des Aktionärs bleibt unverändert und wird von der Nennwertreduktion nicht beeinflusst.
- Die Anzahl der Aktien bleibt unverändert.
- Der Aktionär muss die Aktien im Privatvermögen halten und darf nicht gewerbsmässig im Wertpapiergeschäft tätig sein.
- Er muss die Dividendenausschüttungen versteuern.
- Das Grundkapital darf durch die Reduktion der Einzelnennwerte der Aktien CHF 100'000 nicht unterschreiten.
- Die Herabsetzung des Aktienkapitals wird von der Generalversammlung beschlossen und im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht.
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